Mitteilung - neue Zuständigkeit bei Hortgebühren
Liebe Eltern,
bei der Stadtverwaltung Altenburg gelten ab dem 1. Januar 2022 neue Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Hortgebühren.
Der Fachdienst Kommunale Abgaben übernimmt die Bearbeitung der Hortgebühren vom Fachdienst Soziales und Schulen. Somit sind Anträge, Hortabmeldungen oder Änderungsmitteilungen für Schülerinnen und Schüler der 1. bis 4. Klassen an staatlichen Schulen in der Stadt Altenburg an den Fachdienst Kommunale Abgaben zu richten.