Wichtige Informationen für Eltern der Hortkinder

Information für Eltern von Schülerinnen und Schülern an Schulen in Trägerschaft der Stadt Altenburg

Seit dem Schuljahr 2024/2025 gelten für die Anmeldung zum Hortbesuch an Grundschulen und der Gemeinschaftsschule in Trägerschaft der Stadt Altenburg Folgendes:

  • Die Hortanmeldung ist einmalig (vor Beginn der Grundschulzeit, bei abweichendem Betreuungsbeginn einen Monat vor der gewünschten Hortbetreuung), in der besuchten Schule abzugeben. Die Hortanmeldung gilt für die gesamte Grundschulzeit.

 

  • Wichtige Hinweise dazu: 
  1. Die Hortanmeldung für die Schulanfänger im SJ 2026/2027 ist bis spätestens 31.05.2026 abzugeben. Das gilt auch für Anträge auf Ermäßigung/Befreiung der Hortgebühr!

     

  2. Für Kinder, die bereits eine Schule besuchen und zum Hortbesuch angemeldet sind, ist keine erneute Anmeldung erforderlich, wenn sie weiterhin den Hort nutzen sollen. Für diese Kinder sind Anträge auf Ermäßigung/Befreiung vor Beginn des Schuljahres, bis spätestens 31.05.2026, erneut einzureichen!

 

Eine Ermäßigung/Befreiung kann ohne Antrag nicht erfolgen. Rückwirkende Befreiungen/Ermäßigungen sind nicht möglich!

 

  1. Eltern der Viertklässler müssen ihre Kinder zum Schuljahresende nicht abmelden, die Heranziehung zur Hortgebühr wird automatisch nach dem 4. Schuljahr beendet!

 

  1. Besucht Ihr Kind aktuell die vierte Klasse und benötigt im Zeitraum vom 03.08. – 14.08.2026 eine Hortbetreuung, so müssen Sie für diese                      10 Horttage einen Antrag auf Ferienbetreuung stellen.

Alle Anträge/Unterlagen sind beim Fachdienst Kommunale Abgaben der Stadtverwaltung Altenburg schriftlich (Markt 1, 04600 Altenburg) oder übersandt in gescannter Form per        E-Mail an hortgebuehren@stadt-altenburg.de zu stellen. Entsprechende Nachweise sind jeweils beizufügen.

Änderungen des Umfangs der Betreuungszeit, Hortabmeldungen, Einkommensänderungen usw. sind wie bisher ebenso schriftlich oder gescannt per E-Mail, unter Verwendung der bestehenden Formulare, rechtzeitig mitzuteilen.

Alle Formulare sind weiterhin unter www.stadt-altenburg.de (Bürgerservice-Formulare-Hort/Schule), im Fachdienst Kommunale Abgaben zu den Öffnungszeiten im Rathaus, Markt 1, Zimmer 2.13 oder in den Schulen erhältlich.

Altenburg, 22.04.2026

Stadtverwaltung Altenburg

FD Soziales, Schulen und Sport